Anerkennung durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen.
Die Befugnis der Prüfstelle erstreckt sich auf die Eichung und Befundprüfung folgender Messgerätearten:
- Drehkolbengaszähler bis zu einem Qmax von 2.500m³/h
- Turbinenradgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
- Wirbelgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
- Ultraschallgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
- Mengenumwerter bis zu einem Betriebsdruck von 125 bar
- Gasbeschaffenheits- / Brennwertmessgeräte
- Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Gas