Staatlich anerkannte Prüfstelle für Gas

Anerkennung durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen.

Die Befugnis der Prüfstelle erstreckt sich auf die Eichung und Befundprüfung folgender Messgerätearten:

  • Drehkolbengaszähler bis zu einem Qmax von 2.500m³/h
  • Turbinenradgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
  • Wirbelgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
  • Ultraschallgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h
  • Mengenumwerter bis zu einem Betriebsdruck von 125 bar
  • Gasbeschaffenheits- / Brennwertmessgeräte
  • Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Gas