Staatlich anerkannte Prüfstelle für Gas

Anerkennung durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen.

 

Die Befugnis der Prüfstelle erstreckt sich auf die Eichung und Befundprüfung folgender Messgerätearten:

- Drehkolbengaszähler bis zu einem Qmax von 2.500m³/h

- Turbinenradgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h

- Wirbelgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h

- Ultraschallgaszähler bis zu einem Qmax von 16.000m³/h

- Mengenumwerter bis zu einem Betriebsdruck von 125 bar

- Gasbeschaffenheits- / Brennwertmessgeräte

- Zusatzeinrichtungen für Messgeräte für Gas